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Ferienhaus Kranich am Bergwitzsee

Willkommen im Ferienhaus Kranich

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§ 1 Geltung der ABG

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von unserer Ferienwohnung zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der Betreiber.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Betreiber.

§ 2 Beherbergungsvertrag

(1) Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch, schriftlich per Post, E-Mail oder Fax bestätigt und der Gast die entsprechende Anzahlung geleistet hat.

(2) Der Gast ist verpflichtet die Buchungsbestätigung hinsichtlich ihrer Richtigkeit zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung von der Buchungsanfrage des Gastes ab und dieser erhebt nicht unverzüglich Einwendung, gilt die Buchungsbestätigung als vertragsgültig.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung

(1) Der Betreiber ist verpflichtet die Ferienwohnung gemäß der Buchungsbestätigung und Eingang der Mietanzahlung in Höhe von 50 % innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsbestätigung bereit zu halten.

(2) Der Gast ist verpflichtet für die Überlassung der Ferienwohnung und für weiter in Anspruch genommene Leistungen zu zahlen.

(3) Der Gast ist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Gäste die in der Ferienwohnung übernachten zu tätigen. Die maximale Belegung liegt bei 5 Personen. Im Bedarfsfall ist es möglich noch ein zusätzliches Kinderreisebett aufzustellen.

(4) Die zeitweise oder zusätzliche Belegung mit Übernachtungsgästen kann im Rahmen der Gesamtbelegungszahl erfolgen, bedarf aber der vorherigen Zustimmung der Betreiber. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf die tatsächliche Belegung gem. gültiger Preisliste.

(5) Am 7. Tag nach Übermittlung der Buchungsbestätigung wird eine Mietvorauszahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises fällig. Kann der Betreiber bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, so ist der Betreiber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen.

(6) Die Zahlung des Restbetrages ist am Anreisetag bei Schlüsselübergabe in bar zu entrichten.

§ 4 Hausordnung

(1) Der Gast hat die Hausordnung einzuhalten. Mit Beginn der Nachtruhe um 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr sind insbesondere TV- u. Musikanlagen auf Zimmerlautstärke zu halten. Diese Zeiten gelten auch für die Nutzung des Pavillons im Außenbereich.

(2) Bei Verlassen der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet Türen und Fenster zu schließen und alle Elektrogeräte auszuschalten.

(3) Die Unterbringung von Haustieren ist aus hygienischen Gründen grundsätzlich nicht gestattet.

(4) In der Ferienwohnung und im Pavillon gilt ein generelles Rauchverbot. Für Raucher ist im Außenbereich ein separater Platz eingerichtet.

(5) In der Ferienwohnung ist das trocknen von Wäsche unbedingt zu vermeiden. Im Pavillon ist hierfür ein Wäscheständer vorgesehen. Lediglich Handtücher können im Bad am Handtuchheizkörper getrocknet werden.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag, Stornierungsbedingungen

(1) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Betreibers auszulösen, gemäß folgender Stornierungsfrist von dem Vertrag zurücktreten:

Bis 14 Tage vor Buchungstermin: - sind 50 % der Mietkosten zu zahlen.

Ab 14 Tage vor Buchungstermin: - sind 100 % der Mietkosten zu zahlen.

Klingt ärgerlich ist es auch für alle, doch schade wenn jemand nicht kommen kann und aus besonderem Grund verhindert ist. Bitte informieren Sie daher den Betreiber rechtzeitig.

(2) Der Betreiber ist bemüht, im Fall einer Stornierung, die Ferienwohnung kurzfristig wieder zu vermieten. Sollte dies allerdings nicht möglich sein, so wird gem. obiger Stornierungsübersicht abgerechnet.

(3) Bei vorzeitiger Abreise die der Betreiber nicht zu verantworten hat, erfolgt keine Mietrückzahlung.

(4) Unter besonderen Umständen ist der Betreiber bestrebt, aber nicht verpflichtet, dem Mieter bei Terminverhinderung des Mieters einen Ersatztermin anzubieten.

§ 6 Haftung

(1) Der Gast hat die Ferienwohnung sowie das Pavillion einschließlich Inventar pfleglich zu behandeln. Schäden am Inventar sind nicht vorhanden. Während der Mietzeit vom Gast verschuldete Beschädigungen oder grobe Verschmutzungen sind vom Mieter ohne Verschuldensnachweis zu ersetzen.

(2) Der Gast nutzt die gemietete Ferienwohnung auf eigene Gefahr. Vom Mieter festgestellte Gefahrenstellen sind dem Betreiber unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.

(3) Der Betreiber gewährleistet dem Mieter, die umgehende Behebung eventuell auftretender Gefahrenstellen im Bereich der Ferienwohnung und Außenanlagen. Dem Betreiber sind zu Mietbeginn keine Gefahrenstellen bekann, da es sich um ein neu erstelltes Holzhaus handelt.

(4) Der Betreiber stellt dem Mieter die Nutzung eines Kanadiers auf eigene Gefahr und Haftung kostenlos zur Verfügung. Schwimm- bzw. Rettungswesten werden vom Betreiber nicht gestellt.

Stand: 01.01.2020
AGB